
Auftragsabwicklung bei beglaubigten Übersetzungen
Angebot
Zur Erstellung eines Angebots für eine beglaubigte Übersetzung senden Sie mir bitte einen Scan des zu übersetzenden Dokuments
per
E-Mail.
Beglaubigung der Übersetzung
Um meine Übersetzung beglaubigen zu können, benötige ich von Ihnen das Originaldokument zur Ansicht. Manchmal genügt auch eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments oder sogar eine PDF – fragen Sie bitte bei der Behörde nach, der die Übersetzung vorgelegt werden soll.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf, per E-Mail
oder
telefonisch, und wir besprechen gerne alles Weitere.
Warum benötige ich das Originaldokument zur Ansicht?
Unter einer beglaubigten Übersetzung versteht man eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem beeidigten Übersetzer bestätigt wurde. Das heißt, der Übersetzer bestätigt, dass seine Übersetzung inhaltlich dem ihm vorgelegten Text entspricht. Damit eine Behörde eine beglaubigte Übersetzung anerkennt, verwendet der Übersetzer als Vorlage am besten das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie davon. Die Art der Vorlage muss er in seinem Bestätigungsvermerk nennen.
Beglaubigte Kopien von Originaldokumenten
Lesen Sie weiter, falls die Übersetzung von einer beglaubigten Kopie des Originals ausreichend ist.
Beglaubigte Kopien von deutschen Dokumenten
bekommen Sie hier:
- bei der Behörde/Stelle, die das betreffende Dokument selbst ausgestellt hat (z. B. Schule)
- bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes für Dokumente,
- die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
- die einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen
- bei Notariaten
Kopien von deutschen
Personenstandsurkunden
(Geburtsurkunden, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden) können Sie nicht beglaubigen lassen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, sich beim zuständigen Standesamt zusätzliche Exemplare ausstellen zu lassen.
Beglaubigte Kopien von
ausländischen Dokumenten
erhalten Sie hier:
- bei Notariaten
- bei der ursprünglich ausstellenden Behörde im Ausland
Bei Notariaten ist in der Regel die Vereinbarung eines Termins erforderlich.